Der Basler Chemiekonzern J. R. Geigy AG (1758 –1970) investiert seit den 1950er-Jahren viel in die Werbung der boomenden Pharmabranche. Da Konsumentenwerbung für rezeptpflichtige Medikamente nicht erlaubt ist, richten sich die meisten Werbekampagnen von Geigy an die Rezepte verschreibende Ärzteschaft. Das Beruhigungs- und Schlafmittel Medomin wird dieser anspruchsvollen Klientel mit sachlich-informativen Werbemitteln auf hohem gestalterischen Niveau in Erinnerung gerufen.